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SCHORSCH

Integrative offene Kinder-, Jugend- u. Familienarbeit St. Georg
Eine Einrichtung der ev.-luth. Kirchengemeinde St. Georg-Borgfelde
Currently viewing: Netzwerke » K-JAK

Kirchlicher Jugend Arbeitskreis

Seit Beginn der 70er Jahre gibt es im Kirchenkreis Alt Hamburg, unter der fachlichen Leitung der evangelischen Jugend Hamburg (Randständigenarbeitskreis RAK), Projekte der Jugendsozialarbeit, die sich, in fachlich ausgewiesener Konzeption, professionell dieser Aufgabe stellen. Im Mittelpunkt stehen Jugendliche mit besonderen und vielfältigen sozialen und persönlichen Problemen, die am Rande der Gesellschaft stehen.

Seit den 80er Jahren arbeitete der ev. Jugendkeller in diesem Arbeitskreis mit; weitere Projekte im RAK waren bzw. sind das Jugend- und Beratungszentrum der Apostelkirche, der Timo-Jugendclub, die Jugendsozialarbeit der Bodelschwingh Gemeinde, das Jugendhaus St. Pauli und andere Projekte.

Fortgeführt und weiterentwickelt wurden diese Leitgedanken und Grundprinzipien unter der organisatorischen Leitung von DREI F und der beteiligten Projekte im Kirchlichen Jugendarbeitskreis (K-JAK). Hier arbeitet auch die integrative offene Kinder- und Jugendarbeit SCHORSCH mit.

Aktuelles Thema ist die Fusion der drei Kirchenkreise: Alt-Hamburg, Harburg und Stormarn, zu einem großen Kirchenkreis ‚ nämlich den Kirchenkreis Hamburg Süd-Ost, in 2009. Hierdurch werden alle Leitungsstrukturen, Finanzverteilungssysteme, Organisationsstrukturen, inhaltliche Schwerpunktsetzungen usw. zunächst in Frage gestellt, neu verhandelt und entschieden. Jeder Kirchenkreis hat eigene Förderrichtlinien, theologisch-politische Traditionen und Wertsetzungen. In dieser Situation beginnen nun alle Bereiche der kirchlichen Arbeit sich zu sortieren, zu profilieren und die eigenen Vorstellungen in die kirchliche Diskussion einzubringen. Auch der Arbeitskreis K-JAK versucht sich in dieser Diskussion zu positionieren und zukunftsträchtige Strukturmodelle für die Jugendsozialarbeit einzubringen.

Grundsätzlich richten sich die Arbeits- und Leistungsbereiche der kirchlichen Jugendsozialarbeit, nach den, den Leistungsvereinbarungen zugrunde liegenden, rechtlichen Vorgaben. Im wesentlichen sind dies die Paragraphen 11 und 13 SGB VIII (KJHG). Sie umfassen die Bereiche offene Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.

Die Arbeitsbereiche der Jugendeinrichtungen lassen sich grob in fünf Arbeitsfelder einteilen:

1. Offene Arbeit und Gruppenangebote

  • Die offene Arbeit und Gruppenangebote bieten:

    • Räumlichkeiten zum Aufhalten, Freunde treffen, Musik hören etc.

    • Diverse Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten

    • Einen Schutzraum abseits des öffentlichen Raums und verwandtschaftlicher Kontrolle

    • Neigungsangebote, orientiert an den Interessen der Kinder und Jugendlichen

  • Die Bereitstellung eines offenen Bereiches und der Gruppenangebote dient der:

    • unbürokratischen, niedrigschwelligen Kontaktaufnahme mit den Kindern und Jugendlichen

    • Übung des konfliktfreien, sozialen Verhaltens

    • Förderung alternativer, sinnvoller Freizeitgestaltung

    • Förderung von Interessen und der Motivation zur Ausübung eines Hobbys

    • Beziehungsarbeit und Vertrauensbildung

2. Jugendsozialarbeit/Einzelfallhilfe

  • Jugendsozialarbeit bietet:

    • Hausaufgaben- und Nachhilfe

    • Sprachförderung

    • Unterstützung bei Bewerbungsverfahren (Ausbildungsplatzrecherche, Bewerbungsschreiben etc.)

    • Unterstützung bei Problemen mit Polizei und Justiz

    • Hilfe und Beratung bei persönlichen oder familiären Krisen

    • Beratung zu allen Themen der Alltagsbewältigung

    • Gewalt- und Suchtprävention

    • Weitervermittlung in spezielle Beratungsangebote

    • Begleitung zu Ämtern, Beratungsstellen etc.

  • Jugendsozialarbeit dient der:

    • Unterstützung auf dem Weg zu einem selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Leben

    • (Re-)Integration benachteiligter Kinder- und Jugendlicher in die Schul- und Arbeitswelt

    • Orientierung in einer komplizierter werdenden Umwelt

    • Erarbeitung positiver, realistischer Lebensentwürfe

    • Bewältigung von Schwierigkeiten und Krisen

    • Wahrnehmung von Chancen und Rechten

    • Bewusstmachung von Pflichten

    • Förderung sozialer Kompetenzen

3. Projekte und Kooperationen

Die Einrichtungen der Jugendsozialarbeit sind an zahlreichen Projekten und Kooperationen mit anderen sozialen Einrichtungen und Schulen beteiligt. 

  • Projekte und Kooperation bieten:

    • erweiterte Angebotsmöglichkeiten durch Bündelung von Ressourcen

    • ein engmaschiges soziales Netz in Stadtteilen und Sozialräumen

  • Projekte und Kooperationen dienen:

    • Synergieeffekte durch verschiedene Kompetenzen und Möglichkeiten

    • den Kindern und Jugendlichen durch neue Angebote

    • der Erreichung neuer Zielgruppen

    • der Vermittlung von Themen und Inhalten, die, in der Form, im offenen Bereich, nicht stattfinden würden

    • der Erfüllung des Bildungsauftrags der Kinder- und Jugendhilfe

4. Veranstaltungen und Freizeiten

Die Einrichtungen der Jugendsozialarbeit bereiten eigenständig oder gemeinsam mit Anderen, zahlreiche Veranstaltungen, wie z.B. Gemeinde- und Stadtteilfeste, Berufsinformationsbörsen, Straßenfußballturniere u.ä., sowie Freizeiten und Ausflüge in den Ferien vor und gestalten diese.

  • Veranstaltungen und Freizeiten bieten:

    • eine Abwechslung vom Alltag für die Kinder und Jugendlichen

    • die Möglichkeit, andere Orte und Menschen kennenzulernen

    • die Möglichkeit, intensiv auf einzelne Kinder und Jugendliche einzugehen

    • neue Gruppenerfahrungen

    • alternative Freizeitgestaltung

    • Informationen über Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten

  • Veranstaltungen und Freizeiten dienen:

    • der Erweiterung des Horizonts der Kinder und Jugendlichen

    • der Förderung sozialer Kompetenzen

    • dem Beziehungsaufbau und der Beziehungsvertiefung zwischen den Kindern, Jugendlichen und den Betreuern

    • dem Bedürfnis nach „Eventen“ und „Highlights“

5. Gremien- und Netzwerkarbeit

Die Einrichtungen der Jugendsozialarbeit nehmen an zahlreichen kirchlichen, bezirklichen, regionalen und überregionalen Fachgremien teil.

  • Gremien- und Netzwerkarbeit dient:

    • dem Fachaustausch

    • der Gestaltung von Kooperationen

    • der Vorbereitung von konkreten Projekten

    • der (politischen) Lobbyarbeit

    • der Zusammenarbeit der Einrichtungen im Stadtteil in Hinblick auf optimale Betreuung des Klientels

    • der Gestaltung der sozialräumlichen Angebotsentwicklung

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